Pflichtteilsberechtigte – Steht Ihnen ein Pflichtteil zu?

Ein Pflichtteil oder pflichtteilsrechtlicher Ergänzungsanspruch kann in den unterschiedlichsten erbrechtlichen Konstellationen enstehen und durchgesetzt werden. Nachfolgend eine kleine Aufzählung anhand realer Fälle aus der erbrechtlichen Praxis – ohne Anspruch auf Vollständigkeit:

  • Ihnen wurde ein Testament zugestellt, dem Sie entnehmen, dass Ihre verstorbenen Eltern Sie enterbt haben ?
  • Sie wurden von einem verstorbenen Elternteil zum Alleinerben bestimmt, sollen allerdings den Großteil des Erbes an einen Anderen herausgeben ?
  • Ein Elternteil hat einen Ihrer Geschwister zum Alleinerben bestimmt und Ihnen nur ein kleines Vermächtnis hinterlassen ?
  • Ihre Eltern sind schon tot, nun verstirbt Ihr vermögender Großvater Herr W. Sie sind Herr W’s einziger Enkel und damit Alleinerbe. Nachdem der Erbschein vorliegt, müssen Sie erfahren, dass Herr W. kurz vor seinem Tod seine Villa am Starnberger See an die 60 Jahre jüngere Geliebte überschrieben hat. Die Geliebte hat alle Konten leergeräumt. Sie legt ein Schreiben vor, mit dem Herr W. bestätigt hat, dass er sein ganzes Geld an die Geliebte verschenkt hat. Dass Herr W. bei den Verfügungen an seine Geliebte nicht mehr zurechnungsfähig war, können Sie nur vermuten, aber nicht beweisen.
  • Sie haben jung und vermögenslos geheiratet, eine Hausfrauenehe geführt und lebzeitig kein eigenes Vermögen erworben. Ihr Mann stirbt nach 50 Ehejahren und hinterlässt 14 Millionen Euro, die er einer wohltätigen Organisation zur Rettung der Welt hinterlassen hat. Sie bekommen nur den Hausrat und ein Wohnrecht.

Sofern Ihr Erbfall einem der vorgenannten Beispiele gleicht oder Sie sich nach einem Erbfall jedenfalls gefühlt in einer vergleichbaren Lage befinden, prüfe ich gerne für Sie, ob ein Pflichtteil in Betracht kommt.

Sind Sie formal Erbe, aber als solcher beschränkt oder belastet und kommt eine taktische Ausschlagung in Betracht, muss ggf. schnell reagiert werden. Desgleichen, wenn Sie befürchten, dass das Erbe schnell außer Landes oder durchgebracht wird.

Ganz generell ist es sinnvoll, sich frühzeitig nach einem Erbfall fachanwaltlich beraten zu lassen, um die Weichen richtig zu stellen und keine sinnvolle Handlungsoption zu übersehen.

Häufig lässt sich eine Pflichtteilsangelegenheit nach Wahrnehmung einer versierten fachanwaltlichen Beratung innerhalb der Familie einverständlich lösen, ohne dass ein Rechtsanwalt offen in Erscheinung treten muss. Für die Wahrung des Familienfriedens ist dies die beste Option.

Ist eine schnelle und einverständliche Lösung innerhalb der Familie nicht möglich, leite ich gerne die notwendigen Schritte zur Durchsetzung des Pflichtteils für Sie ein.

In der Regel müssen zur Durchsetzung des Pflichtteils zunächst Auskünfte eingeholt werden, um den Pflichtteil richtig berechnen zu können. Gerne fordere ich für Sie bei dem/den Erben ein aussagekräftiges Nachlassverzeichnis an. Erforderlichenfalls kann sogar verlangt werden, dass das Verzeichnis auf Kosten des Nachlasses durch einen Notar aufgenommen wird. Liegt das Verzeichnis vor, überprüfe ich dieses mit Ihnen zusammen auf Vollständigkeit und Plausibilität.

Oft ist es für den Pflichtteilsberechtigten daneben sinnvoll, eigene Auskunftsmöglichkeiten wahrzunehmen. Auch wenn diese begrenzt sind, läßt sich doch durch Anwaltsschreiben die Auskunftsfreudigkeit Unbeteiligter häufig deutlich erhöhen.

Reichen die außergerichtlich eingeholten Auskünfte aus und ist der Erbe ebenfalls an einem Abschluss interessiert, fordere ich den berechneten Zahlungsanspruch ein oder handele eine Abfindungsvereinbarung aus.

Kommt es nicht zu einem außergerichtlichen Abschluss, klage ich den Pflichtteil gerne für Sie ein.