Kosten
Häufig werden die Kosten anwaltlicher Beratung und Vertretung als intransparent erlebt. Das ist nur vereinzelt den wenigen schwarzen Schafen der Branche geschuldet und hat seinen Grund überwiegend darin, dass es aus anwaltlicher Sicht im Vorfeld kaum einzuschätzen ist, welcher Aufwand für ein Mandat im Einzelfall betrieben werden muss. Aus Anwaltssicht ist fast jedes Mandat zunächst eine Wundertüte. Mandatsanfragen, die zum Inhalt haben, man solle „nur mal kurz“ etwas prüfen, können einen Aufwand von mehr als 20 anwaltlichen Arbeitsstunden nach sich ziehen, während eine vom Mandanten über das Sekretariat angekündigte „komplizierte Riesensache“ manchmal im Wege einer Beratung von 15 Minuten erledigt werden kann. Einige gesetzliche Vorgaben gibt es zwar. Gerade im Erbrecht kann auf eine allgemeine Darstellung allerdings weitgehend verzichtet werden, da sich eine ungefähre Ahnung davon, welcher Mandantsaufwand entstehen könnte – und welche Koste also in etwa ausgelöst werden – in aller Regel erst im Zuge eines ersten Gesprächs ergibt.
Sicher garantieren kann ich Ihnen nach allem Folgendes:
Orientierungsgespräch
Ein erstes, nur telefonisches Orientierungsgespräch (max 15. Minuten) kann ich Ihnen in erbrechtlichen Angelegenheiten mit Pflichtteilsbezug kostenfrei anbieten.
In diesem Orientierungsgespräch kann abgeklärt werden, ob Sie, ich und Ihr Fall zusammen passen könnten und es können die Grundlagen meiner Mandatierung einschließlich der Kostengestaltung besprochen werden. Eine abschließend belastbare rechtliche Einschätzung kann ich Ihnen in einem Orientierungsgespräch leider nicht anbieten und auch keine umfangreiche Würdigung und Auswertung von vorab übersandten Unterlagen oder schriftlichen Falldarstellungen.
Erstberatung
Die insoweit etwas weitergehende Erstberatung (60 Minuten an den Standorten Köln oder Troisdorf bzw. telefonisch oder als online-Konferenz; nach Absprache auch als Hausbesuch) ist mit Kosten in Höhe von 190,00 € netto zzgl. MwSt (226,10 € inkl. MwSt) verbunden.
Weitere Schritte
Im Anschluss an ein Orientierungsgespräch oder eine Erstberatung kann ich Ihnen auf Wunsch ein verbindliches Angebot zu den Kosten meiner weiteren Tätigkeit übermitteln.
Für die außergerichtliche Tätigkeit ist es uneingeschränkt möglich, ein Pauschalhonorar oder einen Stundensatz zu vereinbaren.
Pauschalhonorar/Stundensatz
Das Pauschalhonorar bzw. mein Stundensatz (zwischen 265 € und 335 € zzgl. MSt.) variiert je nach Komplexität und Schwierigkeit der Angelegenheit, Haftungsrisiko, Streitwert und wirtschaftlicher und persönlicher Bedeutung für den Mandanten. Das jeweilige Honorar wird individuell, für jedes Mandat gesondert ermittelt.
Gerichtliche Tätigkeiten
Bei gerichtlichen Tätigkeiten bin ich gesetzlich an das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz und die dort anhand des Streitwertes vorgeschriebenen Mindestpreise gebunden. Decken die gesetzlichen Gebühren nach Streitwert den absehbaren Aufwand nicht ab, kann ich allerdings nur anhand einer ergänzenden Honorarvereinbarung (s.o.) tätig werden.