Fachanwalt Christoph Brieger

Ihr Experte für den Pflichtteil im Erbfall

Sie haben Anspruch auf einen Pflichtteil?


Wurden Sie enterbt? Oder wurde das Vermögen des Erblassers schon zu dessen Lebzeiten verteilt, allerdings nicht an Sie?



Sie müssen den Pflichtteil zahlen?


Sie sind Erbe und jemand fordert von Ihnen den Pflichtteil?



Welche Kosten kommen auf Sie zu?


Ich sehe es als meine vorrangige Aufgabe an, frühzeitig in einem Beratungsgespräch über die Kostenseite aufzuklären



Haben Sie Fragen zum Pflichtteil im Erbfall?

Haben Sie allgemeine Fragen, beispielsweise zur Kostengestaltung oder dem Leistungsspektrum meiner Kanzlei? Gerne können wir kostenfrei ein kurzes Orientierungsgespräch führen.

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Ich vertrete Sie engagiert und hartnäckig.

Christoph Brieger | Fachanwalt für Erbrecht

Das biete ich Ihnen

  • Seit 2005 beschäftige ich mich fast ausschließlich mit erbrechtlichen Fällen. Bereits 2007 wurde ich von der Rechtsanwaltskammer Köln zum Fachanwalt für Erbrecht ernannt.

  • Seit 2017 bin ich gewähltes Ausschussmitglied für Erbrecht des Kölner Anwaltvereins. Der Fachausschuss organisiert Fortbildungsveranstaltungen zum Erbrecht und kümmerte sich um die Öffentlichkeits- und Medienarbeit zu erbrechtlichen Themen.

  • In meiner erbrechtlichen Tätigkeit habe ich mich in besonderer Weise auf das Pflichtteilsrecht spezialisiert.

  • Mein Ziel ist es, im Zuge der Regulierung des Pflichtteils, möglichst schnell zu optimalen Lösungen zu kommen und Gerichtsverfahren zu vermeiden, so dass ich Pflichtteilsfälle überwiegend außergerichtlich löse.

  • Lässt sich ein Pflichtteilsprozess nicht vermeiden, streite ich engagiert und hartnäckig, dabei aber trotzdem umsichtig und besonnen für Ihr Recht.

  • In einem ersten Beratungsgespräch erhalten Sie eine ausführliche und fachkundige Einschätzung zu Ihrem pflichteilsrechtlichen Problem.

Bewertungen anwalt.de



Sehr kompetente, souveräne, schnelle, freundliche und preislich faire Beratung in Erbschaftsangelegenheiten! Gerne wieder! (A.S.)



Herr Brieger hat einem Familienmitglied, welches in einen Erbstreit hineingezogen wurde, Rechtsklarheit geschaffen und auch „moralisch“ unterstützt. (H.N.)



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